Die Vorschriften legen die täglichen persönlichen Lärmbelastungspegel fest, über die hinaus das Hören
Schutz eingesetzt werden sollte (Health and Safety Executive, HSE, 2005). Wenn täglich
Die Lärmbelastung liegt über dem ersten Auslösepegel von 80 dB(A), aber unter dem zweiten
Auslösepegel von 85 dB(A), sollte dem Mitarbeiter ein Gehörschutz zur Verfügung stehen.
Wenn die tägliche Lärmbelastung über dem zweiten Aktionspegel liegt oder wenn irgendwelche Spitzenpegel
137 dB SPL überschreiten, muss ein Gehörschutz getragen werden. Täglicher persönlicher Lärm
Die Expositionshöhe kann aus der Kenntnis der Höhe und Dauer der
Reize.
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